Rechtsprechung
   VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20133
VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2020,20133)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.07.2020 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2020,20133)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 1 A 188/16 (https://dejure.org/2020,20133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,20133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Es spricht viel dafür, dass die Klägerin aufgrund dieses besonderen Überwachungs- und Beobachtungsverhältnisses gleichzeitig auch Anlass im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VwKostG SH zu den Kontrollen als gebührenpflichtige Amtshandlungen gibt (ausdrücklich bejahend OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 60 ff.).

    Sie gehört nach Art. 10 Abs. 1 VO (EG) 882/2004 zu den geeigneten Kontrollmethoden und -techniken, die bei einer amtlichen Kontrolle zum Einsatz kommen können (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 69).

    Der Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers umfasst die Freiheit, eine einmal getroffene Entscheidung für eine Finanzierungsform zu revidieren und zu einer anderen zulässigen Finanzierungsform zu wechseln (vgl. dazu ausführlich zur Einführung entsprechender Gebühren in Niedersachsen OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 96 f. m. w. N.).

    Bei den von der Klägerin genannten Vergleichsgruppen der Futter- und Lebensmittelkontrollen handelt es sich bereits nicht um wesentlich gleiche Lebenssachverhalte (so bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 96).

    Solche verwaltungspraktischen Erwägungen können eine zeitliche gestufte Umstellung verschiedener Kontrollsysteme grundsätzlich rechtfertigen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 113).

    Es genügt die Festlegung von Bemessungskriterien einschließlich der Festlegung der Bemessungsfaktoren für die die Abgabe tragenden Kosten (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 120).

    Nach den Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit und der Belastungsgleichheit sind auch abgabenrechtlich gleiche Sachverhalte gleich und ungleiche Sachverhalte verschieden zu behandeln (vgl. eingehend OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 LC 161/15 -, juris Rn. 147 m. w. N.).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Diese Auslegung steht auch im Einklang mit nationalem Recht, insbesondere Verfassungsrecht, welches einen abschließend geprägten Gebührenbegriff nicht kennt (BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1/93 - juris Rn. 36).

    Dass bei einer gebührenpflichtigen Amtshandlung das Individualinteresse das öffentliche Interesse überwiegt, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht bereits begriffliches Element einer Gebühr (BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 -, juris Rn. 37).

    Es ist unverändert Sache des Normgebers, dieses Spannungsverhältnis zu bestimmen und zu gewichten und sachgerechte Regelungen zu schaffen (vgl. zur Einführung von Luftsicherheitsgebühren BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 -, juris Rn. 41).

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Danach sind Gebühren öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 -, juris Rn. 43), während bei Steuern, die als Gemeinlast ohne individuelle Gegenleistung ("voraussetzungslos") zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens erhoben werden, die Ausgaben- und die Einnahmenseite voneinander abgekoppelt sind (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 -, juris Rn. 41 ff.).

    Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 -, juris Rn. 50).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Ist die vom Gesetzgeber gewählte Lösung mit dem Gleichheitssatz noch vereinbar, so kommt es nicht darauf an, ob eine andere gerechter, vernünftiger gewesen wäre oder dem Gleichheitssatz noch besser entsprochen hätte (vgl. grundlegend BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 323/51 u.a. -, juris Rn. 51).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Verfassungsrechtlich geboten ist nicht, dass dem unterschiedlichen Maß der Inanspruchnahme staatlicher Leistung genau Rechnung getragen wird, sondern nur, dass in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit eine verhältnismäßige Belastungsgleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04 -, juris Rn. 51).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16

    "Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Dies gilt aber nur, solange die Vorteile der Pauschalierung und der Typisierung in einem rechten Verhältnis zu der damit verbundenen Ungleichheit stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - BVerwG 6 C 15.16 -, juris Rn. 37 m. w. N.).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Entschließt sich der Gesetzgeber, eine Gebührenquelle zu erschließen und dadurch eine bestimmte Personengruppe bzw. einen Wirtschaftszweig zu belasten, so ist der allgemeine Gleichheitssatz dann nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber für seine Entscheidung tragfähige Gründe besitzt (vgl. zur Steuergleichheit BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 1 BvR 1402/87 -, juris).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Es ist nicht Aufgabe eines derartigen gerichtlichen Verfahrens gleichsam intensiv "auf Fehlersuche" zu gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, juris Rn. 43).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Auch hier konstatiert das Bundesverwaltungsgericht, dass zur Auslegung einer Norm zwecks Klärung der Frage ihrer Bestimmtheit andere Normen herangezogen werden können und ggfs. müssen, nämlich jene materiell-rechtlichen Regelungen, die zu der jeweiligen Amtshandlung und der hierauf gestützten Gebührenerhebung berechtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 -, juris Rn. 10-13).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
    Allgemeine Grenzen ergeben sich für den Gebührengesetzgeber aus objektiven Verfassungsgrundsätzen, insbesondere aus dem Gleichheitssatz und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, u. a. Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • VG Schleswig, 28.01.2009 - 1 A 86/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht